Studium und Ausbildung sind die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn. Doch ist beides auch mit Kosten verbunden. Lehrbücher, Studiengebühren oder Auslandssemester müssen bezahlt werden. Wie diese Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden, hängt von der Art der Ausbildung ab.
Steuern sparen in Studium und Ausbildung
Studienkosten absetzen

Werbungskosten
Bei einem Zweitstudium oder einer Zweitausbildung können Sie die entstehenden Kosten als Werbungskosten absetzen. Diese gelten als Aufwendungen, die mit dem Beruf zusammenhängen, und lassen sich unbegrenzt abziehen. Verluste können Sie in spätere Berufsjahre vortragen und steuermindernd nutzen. Falls Sie im Rahmen eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses eine Lehre absolvieren, gelten Ihre Kosten als "mit dem Beruf zusammenhängend". Sie können sie als Werbungskosten absetzen. Dies ist sowohl bei einer Erst- als auch bei einer Zweitausbildung der Fall.
Sonderausgaben
Nach dem Einkommensteuerrecht können Sie die Kosten für ein Erststudium oder eine Erstausbildung bei der Steuererklärung nur als Sonderausgaben geltend machen. Sonderausgaben definiert das Gesetz als Kosten der privaten Lebensführung. Sie sind auf einen Betrag von 6.000 Euro begrenzt. Entstehen Verluste, können diese nicht in späteren Berufsjahren gelten gemacht werden. Dies ist ein deutlicher Nachteil gegenüber einem Zweitstudium oder einer weiterführenden Ausbildung. Aktuell laufen mehrere Klageverfahren gegen die steuerliche Benachteiligung des Erststudiums.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuer-Bevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 9. Juni 2015.