Private Krankenversicherung
Ihre Gesundheit fair abgesichert
Die private Krankenversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) ist die leistungsstarke und flexible Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung – und das zu besonders stabilen Beiträgen. Wenn Sie selbstständig, freiberuflich, verbeamtet oder angestellt sind und ein bestimmten Einkommen haben, können Sie wechseln.
Gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung im Vergleich
Die Beitrags- und Leistungssysteme der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich grundlegend. Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, in die PKV zu wechseln, sollten Sie die Vor- und Nachteile der beiden Systeme abwägen.
Gesetzliche Krankenversicherung
- Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen der Versicherten. Wer mehr verdient, bezahlt mehr. Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Beitragsfrei mitversichert sind Ehepartnerinnen und Ehepartner, ohne oder mit geringfügigen Einkünften, sowie Kinder.
- Altersbedingte Mehrausgaben werden auf alle Versicherten umgelegt. Angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen wird dieser Verteilungsspielraum immer kleiner.
- Jede Reform birgt die Gefahr einer Leistungskürzung und damit einer „versteckten” Beitragserhöhung.
Private Krankenversicherung
- Jede Person zahlt einen individuellen Beitrag, der vom Alter, vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und vom frei bestimmbaren Umfang des Versicherungsschutz abhängt.
- Jede Versicherungsnehmerin und jeder Versicherungsnehmer baut ab Vertragsbeginn Alterungsrückstellungen auf, um für die steigenden Krankheitskosten im Alter vorzusorgen.
- Private Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, einen sogenannten Vorsorgebeitrag zu verlangen. Das sind zehn Prozent des Versicherungsbeitrags, die ebenfalls zurückgelegt und zur Beitragsentlastung im Alter verwendet werden.
- Wenn Sie von sich aus keine Umstellung vornehmen, gilt der vereinbarte Versicherungsschutz ein Leben lang. Der Leistungsumfang kann nicht gekürzt oder gestrichen werden.
Darum lohnt sich eine private Krankenversicherung
Im System der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie zunehmend Einschränkungen hinnehmen, wie beispielsweise reduzierte Leistungen, Zuzahlungen oder lange Wartezeiten. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung der SDK entscheiden, profitiert Ihre Gesundheit in vielerlei Hinsicht:
- freie Ärztin- bzw. Arzt- und Krankenhauswahl,
- wahlweise Ein- oder Zweibettzimmer,
- jedes anerkannte medizinisch notwendige Medikament,
- wahlweise Heilpraktikerinnen- und Heilpraktikerbehandlungen,
- umfangreiche Leistungen für Brillen, Kontaktlinsen und Zahnersatz,
- keine Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte,
- hohe Beitragsrückerstattung, wenn für ein Kalenderjahr keine Leistungen bezogen wurden
AM33 | AM32 | AM31 | AM30 | AM13 | AM12 | AM11 | AM10 |
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2.400 € SB |
1.440 € SB |
max. 960 € 30 % SB |
max. 480 € 30 % SB |
max. 960 € 30 % SB |
max. 480 € 20 % SB |
max. 240 € 10 % SB |
keine SB |
Gutes Leistungsniveau, Erstattung bis Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ), keine Einschränkungen bei wesentlichen Leistungen, keine versteckte Selbstbeteiligung |
Sehr hohes Leistungsniveau, inklusive Leistungen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Erstattung über Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ), keine versteckte Selbstbeteiligung |
S3 | S1DD | S1 |
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Regelleistung: Mehrbettzimmer, diensthabende/r Ärztin bzw. Arzt oder Belegärztin bzw. -arzt |
Wahlleistung: Einbettzimmer, bei bestimmten schweren Erkrankungen Chefärztin oder -arzt und Privatklinik mit Erstattung über Höchstsätze GOÄ | Wahlleistung: Einbettzimmer, Chefärztin oder -arzt und Privatklinik, Erstattung über Höchstsätze GOÄ |
Z6SB | Z6 | Z8 | Z9 |
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480 € SB | |||
100 % Zahnbehandlung, 60 % Zahnersatz, KFO-Erstattung bis Höchstsätze GOZ | 100 % Zahnbehandlung, 60 % Zahnersatz, KFO-Erstattung bis Höchstsätze GOZ | 100 % Zahnbehandlung, 80 % Zahnersatz, KFO-Erstattung bis Höchstsätze GOZ | 100 % Zahnbehandlung, 90 % Zahnersatz, KFO-Erstattung über Höchstsätze GOZ |
Besondere Vorteile für Ihre Gesundheit
- Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen je nach Tarif bis zu 500 Euro im Kalenderjahr ohne Selbstbeteiligung und ohne Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung
- 250 bis 500 Euro für Kurse und Seminare zur gesunden Lebensführung innerhalb von drei Kalenderjahren
- Zahnmedizinische Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Prophylaxe bis zu 500 Euro ohne Selbstbeteiligung und ohne Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung
- Zweitmeinung bei unterschiedlichsten Diagnosen
- Individuelle und persönliche Gesundheitsberatung
- Unterstützung durch verschiedene Beratungsprogramme und Gesundheitsdienstleistungen im Krankheitsfall
FAQ zur privaten Krankenversicherung
Mit dem Alter steigen die Gesundheitskosten. Die SDK plant die Beiträge jedoch so, dass von Anfang an Rücklagen für das Alter gebildet werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgebeitrag in Höhe von zehn Prozent dient ebenfalls dazu, den Beitrag im Alter zu stabilisieren. Zusätzlich können Sie den Beitragsentlastungstarif abschließen. Mit diesem Vorsorgebaustein sammeln Sie zusätzlich Kapital an, das ab dem 65. Lebensjahr zur dauerhaften Beitragssenkung eingesetzt wird.
Mit der privaten Krankenversicherung der SDK können Sie Ihre Absicherung individuell zu Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Wenn Sie nicht unbedingt überall den höchsten Schutz benötigen und bereit sind, im Krankheitsfall gegebenenfalls auch einen Teil der Kosten selbst zu tragen, können Sie von besonders niedrigen Beiträgen profitieren. Sie haben durch unsere umfangreichen Wechseloptionen später immer noch die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz zu erhöhen – und das ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung.
Oder möchten Sie sich zunächst einen Premiumschutz gönnen und sind unsicher, ob Sie diesen auch mit einer mehrköpfigen Familie zahlen können? Auch das ist kein Problem. Durch unsere Wechseloptionen lässt sich Ihr Schutz flexibel anpassen.
Zurzeit erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung von drei Monatsbeiträgen (inklusive Arbeitgeberanteil). Die Rückerstattung gilt für die Tarife A, AM, AZ, ZS75, Z, ZE, B, BW1, BW2, 5A, AG, AG80, und AG8K.
Sammeln Sie in einem neuen Kalenderjahr zunächst alle Rechnungen, solange Sie absehen können, dass deren Summe kleiner ist als die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung. Da Sie die zurückerhaltenen Beiträge nicht mehr steuerlich absetzen können, verringert sich diese Summe zusätzlich. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater kann Ihnen helfen, diesen Wert genauer zu berechnen.