HerZUFFensprojekte

Einreichung von Spendenanfragen für unsere "HerZUFFensprojekte"

5.000 Euro pro Quartal für ein zentrales Thema

Pro Quartal gibt es ein zentrales Thema, auf welches sich Vereine und gemeinnützige Organisationen aus unserem Geschäftsgebiet mit ihren Projekten bewerben können. Pro Themenbereich vergeben wir bis zu 5.000 € aus Mitteln des VR-Gewinnsparens, um Projekte in unserer Region zu unterstützen. Diese Mittel können von uns auf verschiedene Projekte aufgeteilt werden und müssen nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Wir laden Sie daher herzlich ein, Ihre Spendenanfragen für Projekte themenbezogen einzureichen:

1.Quartal: Frauen - Starke Frauen, Starke Zukunft

Im ersten Quartal fokussieren wir uns auf Projekte, die sich für die Stärkung von Frauen und ihre aktive Rolle in der Gesellschaft einsetzen. Ziel ist es, Frauen zu empowern und dazu in die Lage zu versetzen, ihre Zukunft selbstbestimmt zu gestalten.

2.Quartal: Klimaschutz - Unsere Region, Unser Beitrag

Im zweiten Quartal möchten wir Projekte unterstützen, die auf lokaler Ebene zum Klimaschutz beitragen. Dies kann von der Anschaffung von Setzlingen und Pflanzen bis hin zu konkreten Umweltschutzmaßnahmen reichen, die eine langfristige Wirkung entfalten.

3.Quartal: Bildung - Wissen schaffen, Grenzen überwinden

Im dritten Quartal stehen Bildungsprojekte im Mittelpunkt, die den Zugang zu Wissen fördern und dazu beitragen, soziale Barrieren zu überwinden. Wir unterstützen Projekte, die innovative Bildungsangebote schaffen und dadurch Perspektiven erweitern.

4.Quartal: Gemeinschaft - Stark zusammen, Veränderung erleben

Im letzten Quartal richten wir unsere Unterstützung auf Projekte, die Gemeinschaften stärken und den sozialen Wandel aktiv gestalten. Es geht darum, zusammenzuwirken, Veränderungen zu erleben und eine nachhaltige positive Wirkung zu erzielen.

Wenn Ihr Verein bzw. Ihre gemeinnützige Organisation Projekte hat, die in einen der oben genannten Bereiche fallen, freuen wir uns darauf, Ihre Spendenanfrage zu erhalten.


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Wer wird unterstützt?

Unterstützt werden können eingetragene, gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Vereine und Organisationen, die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Volksbank Zuffenhausen eG haben.

Voraussetzungen für die Spendenvergabe

Die Spende wird für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet (§ 51-54 AO)

Ihr Verein bzw. Ihre Organisation ist berechtigt eine Zuwendungsbestätigung auszustellen

Werden Mittel aus dem VR-GewinnSparen zur Verfügung gestellt, so sind diese zweckgebunden im Jahr der Zuwendung bzw. zeitnah nach der Zuwendung (bis spät. zum Jahreswechsel) abzurufen.

Die Spende wird nach Erhalt der Rechnung bzw. des Kostenvoranschlags, auf das Konto ausbezahlt. Der Betrag kann nicht in bar ausgezahlt werden.

Die Mittel müssen dem Vorhaben unmittelbar und vollständig zufließen. Mittel, die nicht unmittelbar und vollständig verwendet wurden, sind der Volksbank Zuffenhausen eG zurückzuerstatten.

Was kann nicht gespendet werden?

Von einer Förderung ausgeschlossen sind jegliche Verwaltungskosten (wie Mieten, Löhne und Gehälter) sowie Sponsoring-Maßnahmen. Nicht unterstützt werden können Projekte und Anschaffungen, die ins Ausland gehen. Spendenaktionen von Dritten (z.B. Spendenläufe) können ebenfalls nicht unterstützt werden.